Aktuelle Mitglieder

  • Michaela Plaschke
  • Piedad Peters
  • Inge Bachmann
  • Karl-Heinz Wallrafen

Der Pfarreirat

Der Pfarreirat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer und dem Pastoralteam hat der Pfarreirat die Aufgabe, das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen in der Pfarrei so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.

Es ist in jeder Pfarrei ein Pfarreirat zu bilden. Innerhalb einer größeren Pfarrei kann der Pfarreirat diese als eine Gemeinschaft von Gemeinden gestalten, etwa indem er übergeordnete Aufgaben der Pfarrei wahrnimmt und die Vernetzung der Gemeinschaft von Gemeinden ermöglicht und gewährleitstet. Sichergestellt werden muss, dass die Ebene der Gemeinde auf der Ebene der Pfarrei institutionell vertreten ist.

Dem Pfarreirat kommen unter anderem folgende Aufgaben zu

  • Er fördert das Bewusstsein für das gemeinsame Priestertum aller Getauften, etwa durch die Stärkung der Mitverantwortung jedes einzelne Christen.
  • Er ist verantwortlich für die Entwicklung, Umsetzung und/oder Fortschreibung eines lokalen Pastoralplans.
  • Er nimmt die Vielfalt von Einrichtungen, Verbänden und Vereinigungen, Gruppen und Projekten innerhalb der Pfarrei wahr und sorgt für deren Vernetzung.
  • Ebenso sorgt er für die Vernetzung der Pfarrei mit weiteren kirchlichen Orten und Einrichtungen sowie mit Partnern im Sozialraum (zum Beispiel Kommune,  evangelische Kirchengemeinden usw.)

Diese Aufgaben  konkretisieren sich vor allem in folgenden Aspekten

  1.  Übernahme der Mitverantwortung für eine lebendige Liturgie in der die Verbindung zu den Lebenserfahrungen und -themen der Menschen gelingen kann;
  2.  Erarbeitung bzw. Anpassung von Konzepten für die Sakramentenkatechese mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;
  3.  Wahrnehmen der wirtschaftlichen und sozialen Nöte und Sorgen der Menschen und entsprechende Ausrichtung des karitativen Dienstes der Pfarrei;
  4.  Wahrnehmen des Lebensraums Schule und Suche nach geeigneten Formen der Kooperation;
  5.  Entwickeln eines Konzepts für die Öffentlichkeitsarbeit der Pfarrei;
  6.  Wecken und Wachhalten von Verantwortung für weltkirchliche Anliegen sowie Nutzbarmachen weltkirchlicher Lernerfahrungen für die eigene Seelsorge;
  7.  Pflege und Vertiefen der ökumenischen Zusammenarbeit mit den christlichen Kirchen;
  8.  Fördern des interreligiösen Dialogs und der Kooperation zwischen den Religionen;
  9.  Vertreten der Anliegen der Menschen in der Öffentlichkeit;
  10.  lokales und weltweites Fördern der Verwirklichung von Frieden, Gerechtigkeit und der Bewahrung der Schöpfung.

Darüber hinaus ist der Pfarreirat zuständig für die Mitwirkung bei der Erstellung des Haushalts- und Stellenplans (mit dem Recht der Erörterung) und die Wahl der Vertreter der Pfarrei für die pastoralen Gremien der mittleren Ebene. Der Pfarreirat stellt mit Blick auf den lokalen Pastoralplan den Bedarf an finanziellen Mitteln in der Pastoral fest und meldet diesen beim Kirchenvorstand an. Seine Entscheidung über die Verwendung von Erlösen aus von ihm durchgeführten Festen und Aktionen kann vom Kirchenvorstand/ Kirchenausschuss nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.

Der Pfarreirat entscheidet über die Einrichtung von Sachausschüssen, Projektgruppen und Gemeindeausschüssen und regelt die jeweilige Mitgliedschaft. Werden Gemeindeausschüsse gebildet, so bleibt der Pfarreirat in jedem Fall für alle übergeordneten Aufgaben in der Pfarrei unmittelbar zuständig und übernimmt die Vernetzung der Gemeinden und ihrer Gemeindeausschüsse. Zudem ist dem Pfarreirat vor der Besetzung der Pfarrstelle Gelegenheit zu geben, den Bischof über die Hauptabteilung Seelsorge-Personal des Bischöflichen Generalvikariats über die örtlichen Gegebenheiten und den lokalen Pastoralplan zu unterrichten und zum Besetzungsvorschlag des Bischofs Stellung zu nehmen.

Quelle: Statuten für die Pfarreiräte vom Bistum Münster

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Der Pfarreirat

Der Pfarreirat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer und dem Pastoralteam hat der Pfarreirat die Aufgabe, das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen in der Pfarrei so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.

Es ist in jeder Pfarrei ein Pfarreirat zu bilden. Innerhalb einer größeren Pfarrei kann der Pfarreirat diese als eine Gemeinschaft von Gemeinden gestalten, etwa indem er übergeordnete Aufgaben der Pfarrei wahrnimmt und die Vernetzung der Gemeinschaft von Gemeinden ermöglicht und gewährleitstet. Sichergestellt werden muss, dass die Ebene der Gemeinde auf der Ebene der Pfarrei institutionell vertreten ist.

Dem Pfarreirat kommen unter anderem folgende Aufgaben zu

  • Er fördert das Bewusstsein für das gemeinsame Priestertum aller Getauften, etwa durch die Stärkung der Mitverantwortung jedes einzelne Christen.
  • Er ist verantwortlich für die Entwicklung, Umsetzung und/oder Fortschreibung eines lokalen Pastoralplans.
  • Er nimmt die Vielfalt von Einrichtungen, Verbänden und Vereinigungen, Gruppen und Projekten innerhalb der Pfarrei wahr und sorgt für deren Vernetzung.
  • Ebenso sorgt er für die Vernetzung der Pfarrei mit weiteren kirchlichen Orten und Einrichtungen sowie mit Partnern im Sozialraum (zum Beispiel Kommune,  evangelische Kirchengemeinden usw.)

Diese Aufgaben  konkretisieren sich vor allem in folgenden Aspekten

  1.  Übernahme der Mitverantwortung für eine lebendige Liturgie in der die Verbindung zu den Lebenserfahrungen und -themen der Menschen gelingen kann;
  2.  Erarbeitung bzw. Anpassung von Konzepten für die Sakramentenkatechese mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;
  3.  Wahrnehmen der wirtschaftlichen und sozialen Nöte und Sorgen der Menschen und entsprechende Ausrichtung des karitativen Dienstes der Pfarrei;
  4.  Wahrnehmen des Lebensraums Schule und Suche nach geeigneten Formen der Kooperation;
  5.  Entwickeln eines Konzepts für die Öffentlichkeitsarbeit der Pfarrei;
  6.  Wecken und Wachhalten von Verantwortung für weltkirchliche Anliegen sowie Nutzbarmachen weltkirchlicher Lernerfahrungen für die eigene Seelsorge;
  7.  Pflege und Vertiefen der ökumenischen Zusammenarbeit mit den christlichen Kirchen;
  8.  Fördern des interreligiösen Dialogs und der Kooperation zwischen den Religionen;
  9.  Vertreten der Anliegen der Menschen in der Öffentlichkeit;
  10.  lokales und weltweites Fördern der Verwirklichung von Frieden, Gerechtigkeit und der Bewahrung der Schöpfung.

Darüber hinaus ist der Pfarreirat zuständig für die Mitwirkung bei der Erstellung des Haushalts- und Stellenplans (mit dem Recht der Erörterung) und die Wahl der Vertreter der Pfarrei für die pastoralen Gremien der mittleren Ebene. Der Pfarreirat stellt mit Blick auf den lokalen Pastoralplan den Bedarf an finanziellen Mitteln in der Pastoral fest und meldet diesen beim Kirchenvorstand an. Seine Entscheidung über die Verwendung von Erlösen aus von ihm durchgeführten Festen und Aktionen kann vom Kirchenvorstand/ Kirchenausschuss nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.

Der Pfarreirat entscheidet über die Einrichtung von Sachausschüssen, Projektgruppen und Gemeindeausschüssen und regelt die jeweilige Mitgliedschaft. Werden Gemeindeausschüsse gebildet, so bleibt der Pfarreirat in jedem Fall für alle übergeordneten Aufgaben in der Pfarrei unmittelbar zuständig und übernimmt die Vernetzung der Gemeinden und ihrer Gemeindeausschüsse. Zudem ist dem Pfarreirat vor der Besetzung der Pfarrstelle Gelegenheit zu geben, den Bischof über die Hauptabteilung Seelsorge-Personal des Bischöflichen Generalvikariats über die örtlichen Gegebenheiten und den lokalen Pastoralplan zu unterrichten und zum Besetzungsvorschlag des Bischofs Stellung zu nehmen.

Quelle: Statuten für die Pfarreiräte vom Bistum Münster

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