Aktuelle Mitglieder

  • Wolfgang Schmitz (stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstands)
  • Franz Schnitzler
  • Holger Esser
  • Thomas Falk
  • Josef Hamacher
  • Leo Minkenberg
  • Heinz-Josef Peters
  • Jakob Jansen

Der Kirchenvorstand

Er verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde. Der Vorstand ist der rechtliche Vertreter der Kirchengemeinde nach außen. Zum Vermögen gehören Immobilien, Grundstücke und Geldbestände.

  • Zur Verwaltung der Immobilien gehört die Pflege und Instandhaltung der Gebäude sowie die Hausverwaltung, einschließlich eventueller Vermietungen. Größere Instandhaltungsmaßnahmen sowie Neuinvestitionen oder Verkäufe müssen vom Bistum Aachen genehmigt werden.
  • Die Verwaltung der Grundstücke beinhaltet die Administration von Pachtverträgen. Beabsichtigte Veräußerungen müssen vom Bistum Aachen genehmigt werden.
  • Geldbestände müssen sicher und vermögensbewahrend verwaltet werden.

Der Kirchenvorstand beauftragt einen Rendanten oder ein Verwaltungszentrum mit der ordnungsgemäßen Führung der Buchhaltung und der Administration, die durch die Vermögensverwaltung ausgelöst wird.

Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden von den Gemeindemitgliedern für eine Periode von 6 Jahren gewählt. Die Anzahl der Kirchenvorstandsmitglieder richtet sich nach der Anzahl der Gemeindemitglieder. In Oberbruch ist der Kirchenvorstand mit 8 Mitgliedern besetzt.

Alle drei Jahre findet eine Kirchenvorstandswahl statt, bei der jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt wird. Dabei können neue Mitglieder oder Mitglieder, die sich zur Wiederwahl stellen, gewählt werden.

Aktuelle Mitglieder

  • Wolfgang Schmitz (stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstands)
  • Franz Schnitzler
  • Holger Esser
  • Thomas Falk
  • Josef Hamacher
  • Leo Minkenberg
  • Heinz-Josef Peters
  • Jakob Jansen

Der Kirchenvorstand

Er verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde. Der Vorstand ist der rechtliche Vertreter der Kirchengemeinde nach außen. Zum Vermögen gehören Immobilien, Grundstücke und Geldbestände.

  • Zur Verwaltung der Immobilien gehört die Pflege und Instandhaltung der Gebäude sowie die Hausverwaltung, einschließlich eventueller Vermietungen. Größere Instandhaltungsmaßnahmen sowie Neuinvestitionen oder Verkäufe müssen vom Bistum Aachen genehmigt werden.
  • Die Verwaltung der Grundstücke beinhaltet die Administration von Pachtverträgen. Beabsichtigte Veräußerungen müssen vom Bistum Aachen genehmigt werden.
  • Geldbestände müssen sicher und vermögensbewahrend verwaltet werden.

Der Kirchenvorstand beauftragt einen Rendanten oder ein Verwaltungszentrum mit der ordnungsgemäßen Führung der Buchhaltung und der Administration, die durch die Vermögensverwaltung ausgelöst wird.

Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden von den Gemeindemitgliedern für eine Periode von 6 Jahren gewählt. Die Anzahl der Kirchenvorstandsmitglieder richtet sich nach der Anzahl der Gemeindemitglieder. In Oberbruch ist der Kirchenvorstand mit 8 Mitgliedern besetzt.

Alle drei Jahre findet eine Kirchenvorstandswahl statt, bei der jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt wird. Dabei können neue Mitglieder oder Mitglieder, die sich zur Wiederwahl stellen, gewählt werden.

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